Unterschied Gesetzliche Krankenversicherung – Private Krankenversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird bei Versicherten einer Privaten Krankenversicherung nur in wenigen Ausnahmefällen direkt über die Versicherungskarte abgerechnet. Privat Krankenversicherte erhalten eine Rechnung des Arztes und können diese anschließend bei ihrer Private Krankenversicherungen einreichen. Diese prüft die Rechnungen nach Erhalt auf Richtigkeit sowie den versicherten Leistungsumfang und zahlt dann den entsprechenden Erstattungsbetrag an den Versicherten aus. Sofern der Versicherte nicht in Vorleistung mit dem Rechnungsbetrag getreten ist, wird er den in Rechnung gestellten Betrag an den Rechnungsaussteller weiterleiten. Lediglich bei stationären Behandlungen werden die Unterbringungskosten in einer Vielzahl von Krankenhäusern direkt mit der Privat Krankenversicherung abgerechnet, so dass der Patient in diesem Fall keine Rechnung des Krankenhauses erhält. Unabhängig davon stellen jedoch die Krankenhausärzte ihre Rechnungen aus, die der Patient wieder direkt erhält.
Diese Vorgehensweise hat für den Versicherten Vor- und Nachteile. Der Vorteil besteht darin, dass der Patient genau sehen kann, was von den jeweiligen Ärzten abgerechnet wird und ob dies auch durchgeführt wurde. Gesetzlich Versicherte haben diesbezüglich keinen Einblick, da die Behandlung komplett über die Chipkarte abgerechnet wird. Ein weiterer Vorteil der Privaten Krankenversicherung ist ohne Zweifel die oftmals bessere und schnellere Behandlung des Patienten, z.B. auch durch einen Chefarzt.
Das Einreichen der Rechnungen bei der Privaten Krankenversicherung nimmt gewisse Zeit in Anspruch, so dass bei vielen Rechnungen das Zahlungsziel nicht eingehalten werden kann und der Versicherte so in Vorleistung treten muss. Des Öfteren werden die von den Kunden eingereichten Rechnungen bei der Privaten Krankenversicherung auch gekürzt, so dass sich der Versicherte mit dem Arzt in Verbindung setzen muss und die Unstimmigkeiten bezüglich der Erstattung klären muss. Die Versicherungsunternehmen unterstützen dabei selbstverständlich ihre Kunden mit entsprechenden Ablehnungsschreiben, viele Patienten finden es jedoch unangenehm, ihren Arzt darauf anzusprechen. Diese indirekte Abrechnungsweise zwischen Patient und Krankenversicherung stellt für viele Versicherten einen erheblichen Nachteil dar.
Unterschiedliche Behandlung der Patienten
Viele Ärzte bevorzugen privat Krankenversicherte bei der Behandlung und Terminvergabe. In den Medien verneinen die Ärzte dies zwar oft, in der Realität kommt es jedoch nicht selten vor, dass ein Privatpatient innerhalb weniger Tage einen Termin erhält, ein Kassenversicherter jedoch Wochen auf seinen Termin warten muss.
Diese Vorgehensweise ist für die Patienten zwar unverständlich, aus Sicht des Arztes jedoch bis zu einem gewissen Maße nachvollziehbar, da er für die Behandlung des Privatpatienten teils doppelt so viel abrechnen kann. Kaum eine Arztpraxis könnte heutzutage ohne ihre Privatpatienten überleben. Natürlich sollte diese Bevorzugung von Privatpatienten nicht in einer Zwei-Klassen-Medizin enden, bei der die gesetzlich Versicherten schlechter behandelt werden als die privat Versicherten. Hier sind natürlich auch die gesetzlichen Krankenkassen gefordert, angemessene Beträge für die Behandlungen zu bezahlen. |